Die Rolle des Sachverständigen vor dem Schiedsgericht, als Schlichter oder Mediator

  • Informelle Lösung
  • Bauprozess
  • Schiedsgericht
  • Schiedsgutachten
  • Mediation, gerichtlich oder außergerichtlich
  • Adjukation
  • Schlichtung

Ein Schlichterspruch wird erst durch die Annahme beider Parteien wirksam.

 

Aus Überzeugung und Erfahrung raten wir im Regelfall dazu, einen Prozess zu umgehen. Sprechen Sie mit uns, wir werden versuchen für alle Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Sehr gute Erfahrung habe ich persönlich mit einem weniger bekannten Schlichtungsverfahren gemacht. Jede der Vertragsparteien beauftragt einen Sachverständigen seines Vertrauens und diese Sachverständige lösen vor Ort gemeinsam die festgelegte Aufgabenstellung. Vorausetzung: Jeder der beteiligten Sachverständigen verfügt über die besondere Sachkunde.  

 

 

Öffentlich bestellt und vereidigt =

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Verpflichtung zur Sorgfältigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit

Sie erreichen uns unter:

08621.6498008

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