Aufwandsentschädigung Sachverständigenleistungen

Bauleistung, Planungen, Überwachungen gem. HOAI

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot über die Realisierung Ihrer gewünschten Maßnahme.

Die Entschädigung erfolgt unter Zugrundelegung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Die Zuordnung meiner Leistung erfolgt zur Honorargruppe 5 (Schäden an Gebäuden) mit einem geänderten Verrechnungssatz von netto 150,00 EUR pro Stunde. Hierzu kommen die weiteren Kosten und Gebühren nach Maßnahme dieses Gesetzes in der jeweiligen neusten Fassung mit dem Ansatz der Kilometerpauschale auf 0,95 EUR pro Einheit bis 500 km, ab 500 Km, 0,50 Abrechnungs-grundlage ist im Regelfall das nächstgelegene Büro. Somit für Projekte in München die Franz-Fackler-Straße, für andere Projekte in Bayern entweder Stammsitz Trostberg oder München.  Mindest Kfz-Betriebskostenpauschale im Stadtgebiet München, 35,00 EUR netto.

 

Auszug JVEG:

 

Foto im Original                              : 2,00 €/Stück

Kopien schwarz weiß bis 50 Stück     : 0,50 €/Stück

Kopien schwarz weiß über 50 Stück  : 0,15 €/Stück

Farbabzüge                                     : 2,00 €/Stück

Bindematerial Gutachten etc.            : 0,95 €/1.000 Zeichen 

 

Für die Archivierung nicht verrechenbarer Unterlagen sowie dem

Einsatz von einfachen technischen Hilfsmitteln wird eine Pauschale

von 2,5 % auf die netto Auftragssumme hinzugerechnet. Alle angegebenen Einzelleistungen zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.

 

Öffentlich bestellt und vereidigt =

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Verpflichtung zur Sorgfältigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit

Sie erreichen uns unter:

08621.6498008

Aktuelles

Objekte in 2020:

 

München:

Alter Hof 4, Instandsetzungsplanung 

Fassade, Dach und Oberlichter

 

Burgkirchen:

Flachdachinstandsetzung 

der Dächer, Baubegleitung 

Bauzeit 2017-2021.

 

 

Privatkunden, Großraum München und Oberbayern.

 

Begutachtung von Sturm- und Hagelschäden im südbayerischen Raum im Auftrag diverser Versicherungen.

 

Gerichtsgutachten verschiedener Land- und Amtsgerichte.