Aufwandsentschädigung Sachverständigenleistungen
Bauleistung, Planungen, Überwachungen gem. HOAI
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot über die Realisierung Ihrer gewünschten Maßnahme.
Die Entschädigung erfolgt unter Zugrundelegung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Die Zuordnung meiner Leistung erfolgt zur Honorargruppe 5 (Schäden an Gebäuden) mit einem geänderten Verrechnungssatz von netto 185,00 € pro Stunde. Hierzu kommen die weiteren Kosten und Gebühren nach Maßnahme dieses Gesetzes in der jeweiligen neusten Fassung mit dem Ansatz der Kilometerpauschale auf 0,95 EUR pro Einheit bis 500 km, ab 500 Km, 0,65 Abrechnungs-grundlage ist im Regelfall das nächstgelegene Büro. Somit für Projekte in München die Franz-Fackler-Straße, für andere Projekte in Bayern entweder Stammsitz Trostberg oder München. Mindest Kfz-Betriebskostenpauschale im Stadtgebiet München, 50,00 EUR netto.
Auszug JVEG:
Foto im Original : 2,00 €/Stück
Kopien schwarz weiß bis 50 Stück : 0,50 €/Stück
Kopien schwarz weiß über 50 Stück : 0,15 €/Stück
Farbabzüge : 2,00 €/Stück
Bindematerial Gutachten etc. : 0,95 €/1.000 Zeichen
Für die Archivierung nicht verrechenbarer Unterlagen sowie dem
Einsatz von einfachen technischen Hilfsmitteln, Plankopien,
wird eine Pauschale von 2,5 % auf die netto Auftragssumme hinzugerechnet. Alle angegebenen Einzelleistungen zuzüglich
der gültigen Mehrwertsteuer.
Öffentlich bestellt und vereidigt =
Verpflichtung zur Sorgfältigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit
Sie erreichen uns unter:
08621.6498008
Aktuelles
Auszug Objekte in 2023:
München:
Leopldstraße
Instandsetzungsplanung
Fassade-Umsetzung
Burghausen:
Flachdachinstandsetzung
Planung - Bauleitung
Robert-Koch-Straße
Mehringer-Straße
Suttgart:
Flachdachinstandsetzung
Planung - Bauleitung
Löwentorbogen
Murnau:
Steildachinstandsetzung
Planung - Bauleitung
Murnau
Privatkunden, Großraum München und Oberbayern.
Begutachtung von Sturm- und Hagelschäden im südbayerischen Raum im Auftrag diverser Versicherungen.
Gerichtsgutachten verschiedener Land- und Amtsgerichte.