Aufwandsentschädigung Sachverständigenleistungen

Die Entschädigung erfolgt unter Zugrundelegung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Die Zuordnung meiner Leistung erfolgt zur Honorargruppe 5 (Schäden an Gebäuden) mit einem  geänderten Verrechnungssatz von netto 95,00 EUR pro Stunde. Hierzu kommen die weiteren Kosten und Gebühren nach Maßnahme dieses Gesetzes in der jeweiligen neusten Fassung mit dem Ansatz der Kilometerpauschale auf 0,85 EUR pro Einheit. Abrechnungsgrundlage ist im Regelfall das nächstgelegene Büro. Somit für Projekte in München die Franz-Fackler-Straße, für andere Projekte in Bayern entweder Büro Rosenheim oder Stammsitz Trostberg. Mindest Kfz-Betriebskostenpauschale im Stadtgebiet München, 35,00 EUR netto.

 

Auszug JVEG:

 

Foto im Orginal                                 : 2,00 EUR/Stück

Kopien schwarz weiß bis 50 Stück    : 0,50 EUR/Stück

Kopien schwarz weiß über 50 Stück : 0,15 EUR/Stück

Farbabzüge                                      : 2,00 EUR/Stück

Bindematerial Gutachten etc.           : 0,75 EUR/1.000 Zeichen 

 

Für die Archivierung nicht verrechenbarer Unterlagen sowie dem

Einsatz von einfachen technsichen Hilfsmitteln wird eine Pauschale

von 2,5 % auf die netto Auftragssumme hinzugerechnet. Alle angegebenen Einzelleistungen zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.

 

Bauleistung, Planungen, Überwachungen gem. HOAI

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Öffentlich bestellt und vereidigt =

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Bio-San-Tec in China

Exkursion im Rahmen einer Veranstaltung des

DHBV vom 25.03.-01.04.2011. Tenor: Bauschutz- und Revovierung der alten

Stadtviertel in Peking, z.B. "si he yuan-Viertel.

 

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